Informationen für Kollegiatinnen und Kollegiaten

Inhalt: Pflichten / Arbeitsbedingungen / Studienprogramm / Erfolgskontrollen / Stipendium


Kollegiat(inn)en und Stipendiat(inn)en

Stipendiat(inn)en sind Doktorand(inn)en oder Postdoktorand(inn)en, die durch ein Stipendium im Rahmen des Graduiertenkollegs gefördert werden (im ersten Bewilligungszeitraum 2000 - 2003 sind keine Stipendien für Postdoktorand(inn)en verfügbar). Sie sind damit automatisch Kollegiat(inn)en. Als Kollegiat(inn)en können daneben weitere Personen aufgenommen werden, die nach Abschluß eines Examens ein vertiefendes Studium im Themenbereich des Graduiertenkollegs mit dem Ziel einer Promotion oder Habilitation durchführen wollen. Dies ist beispielsweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses an einer Berliner Universität oder für Empfänger(innen) anderer Stipendien möglich. (siehe Aufnahemebedingungen)


Pflichten der Kollegiaten und Kollegiatinnen


Arbeitsbedingungen

Das Graduiertenkolleg wird von den betreuenden Professoren getragen. Sie werden von den promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n der beteiligten Einheiten unterstützt.

Stipendiat(inne)en des Kollegiats werden bei der Ausstattung mit Räumen, Geräten, Arbeitsplatzrechnern und Internetzugang genauso behandelt, wie die von den Universitäten finanzierten Mitarbeiter(innen). Hierdurch wird eine ständige Präsenz an den Instituten der beteiligten Professoren und damit auch eine Integration in den jeweiligen Forschungskontext gewährleistet. Zusätzlich steht ein zentraler Raum am Institut des Sprechers zur Verfügung (FR 2051, Gebäude Franklinstr. 28/29 der TU), in dem die Kollegiatinnen und Kollegiaten Arbeitstreffen durchführen können.

Der Aufbau internationaler Kontakte wird ausdrücklich unterstützt, aber nicht formal festgeschrieben. Es wird von den Kollegiat(inn)en erwartet, daß die Forschungsergebnisse der internationalen Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Teilnahme an Konferenzen oder Gastaufenthalte bei kooperierenden Institutionen wird begrüßt und entbindet von gleichzeitig stattfindenden Pflichtveranstaltungen. Eine eventuell anstehende Erfolgskontrolle muß anderweitig nachgeholt werden.

Das Sekretariat des Graduiertenkollegs ist Ansprechpartner für Kollegiat(inn)en in organisatorischen Fragen. Dazu zählen insbesondere

Das Sekretariat ist außerdem bei Änderungen der persönlichen Daten zu informieren.


Studienprogramm

Das Studienprogramm hat zum Ziel, die Forschungsarbeiten der Kollegiatinnen und Kollegiaten zu unterstützen. Dies geschieht durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die einerseits methodische Grundlagen vermitteln, die in den meisten beteiligten Disziplinen im Studium nicht hinreichend behandelt werden. Andererseits durch Lehrveranstaltungen, die eine breitere Beschäftigung auch mit den Themenbereichen anderer Disziplinen erlauben, um der im Promotionsbereich notwendigen Spezialisierung entgegenzuwirken und den Kollegiat(inn)en einen Einblick in verwandte Problembereiche der anderen beteiligten Disziplinen zu erlauben. Je nach fachlicher Herkunft und vorhandenem Vorwissen legt ein verantwortlicher Professor individuell in Absprache mit dem Kollegiaten bzw. der Kollegiatin einen auf das bearbeitete Thema zugeschnittenen Studienplan im Rahmen der Richtlinien fest. Insgesamt müssen forschungsbegleitende Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden besucht werden.

Die Beschreibung der Veranstaltungen des Graduiertenkollegs gibt nähere Informationen darüber, in welcher Phase des Studienprogramms der Besuch der einzelnen Lehrveranstaltungen vorgesehen sind.

Ausgehend von einem im Normalfall dreijährigen Stipendium wird das Studienprogramm aller Kollegiat(inn)en in drei Abschnitte geteilt. Es beginnt mit einer ein Semester dauernden Einführungsphase, deren Ziel die fachliche und organisatorische Einarbeitung sowie das Kennenlernen der Forschungsumgebung des Graduiertenkollegs ist. An ihrem Ende muß ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan für die weitere Arbeit zur folgenden Klausurtagung vorgelegt werden.

Die daran anschließende Hauptphase dauert drei Semester und umfaßt neben der Durchführung der Forschungsarbeiten die interdisziplinäre Ausbildung im Studienprogramm. Der Umfang und die Auswahl der entsprechenden Lehrveranstaltungen erfolgt in Absprache mit den Betreuern. Zum Abschluß dieser Phase muß eine Rohversion der geplanten Dissertation vorliegen. Diese soll grob Struktur und Inhalt der geplanten Arbeit beschreiben. Für eine Verlängerung des Stipendiums um ein Jahr muß aus der Vorversion erkennbar sein, daß die Promotion und damit das Graduiertenkolleg erfolgreich abgeschlossen werden kann.

In der Endphase von zwei weiteren Semestern müssen die Forschungsarbeiten abgeschlossen und die Dissertationsschrift verfaßt werden. In dieser Zeit sind keine Lehrveranstaltungen mehr vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist die Konzentration auf den Abschluß der Dissertation in dieser Phase sehr hilfreich und effizient. An ihrem Ende steht die Promotion, die im jeweils zuständigen Fachbereich nach den dort geltenden Promotionsordnungen durchgeführt wird. Es wird angestrebt, daß das Promotionsvorhaben nach drei Jahren abgeschlossen ist.


Erfolgskontrollen

Wichtigstes Forum zur Erfolgskontrolle der Forschungsarbeiten ist neben der direkten Betreuung durch einen der Professoren die halbjährliche Klausurtagung (genaueres siehe dort) des Graduiertenkollegs, an der die Professoren, Stipendiaten und anderen Kollegiaten teilnehmen.

Im einzelnen ist folgendes zu beachten:


Stipendium

Die Stipendien im Graduiertenkolleg werden mit erhöhtem Stipendiensatz ausgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, daß

Ein erhöhtes Stipendium entspricht einem Postdoktorandenstipendium der niedrigsten Altersgruppe (Juni 2003: 1365 Euro). Dazu kommt ein Sachkostenzuschuß in Höhe von 103 Euro und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Familien- und Kinderbetreuungszuschlag.

Anmerkung: die genauen jeweils geltenden Richtlinien können auf den entsprechenden Seiten der DFG eingesehen werden.

Stipendien sind steuerfrei gem. § 3 Nr. 44 EStG. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, da sie kein Entgelt i.S.v. § 14 SGB IV darstellen. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen in Krankheitsfällen usw. können nicht zu Lasten der Mittel des Graduiertenkollegs übernommen werden. Die DFG empfiehlt daher, daß die Stipendiat(inn)en im eigenen Interesse je nach Bedarf eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Risiko-Lebensversicherung auf eigene Kosten abschließen.

Kindergeld ist in den Stipendien nicht enthalten; es ist ggf. bei dem für den Wohnort des Stipendiaten/der Stipendiatin zuständigen Arbeitsamt - Familienkasse -, im Falle der Beurlaubung bei der bisherigen Besoldungsstelle zu beantragen.