Technische Universität
Berlin Prozessdatenverarbeitung (PDV) |
Beschluss
FKR IV 2/25-17.01.2007 (12 : 0 : 0)
Der Fakultätsrat beschließt bezüglich der Verwendung von Plagiaten:
Die Studierenden werden zu Beginn jeder Lehrveranstaltung über die Problematik von Plagiaten und deren Konsequenzen hingewiesen.
Jeder in der Fakultät abgegebenen wissenschaftlichen Arbeit (neben Abschlussarbeiten auch Seminararbeiten, Studienarbeiten, Hausarbeiten, Projektberichte) ist eine elektronische Fassung sowie eine unterschriebene Erklärung beizufügen, dass die vorgelegte Arbeit selbständig verfasst wurde und alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken entnommen sind, kenntlich gemacht wurden. (Bei Abschlussarbeiten ist der Wortlaut der Erklärung der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen.)
Die Verwendung von Plagiaten wird als Täuschungsversuch gewertet. Wird ein Täuschungsversuch nachgewiesen, so gilt die Studien- oder Prüfungsleistung als nicht bestanden.
Letzte Änderung: 22.01.2007 |
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