Technische Universität
Berlin Prozessdatenverarbeitung (PDV) |
Das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot des Semesters sowie die
wichtigsten Fragen zur Organisation sind stets den Aushängen
neben Raum EN257 zu entnehmen. Die Anmeldung zu den
Lehrveranstaltungen des Fachgebiets PDV erfolgt immer auf dem
elektronischen Weg über die URL
http://pdvanm.cs.tu-berlin.de/AP/ap.php.
Sollten dann noch Fragen offen sein, so wende man sich an das
Sekretariat oder an die jeweiligen Dozenten. Die Anmeldung findet
jedoch nie im Sekretariat, sondern immer auf elektronischen Wege
statt, und zwar jeweils ab Mittwoch vor Beginn der Vorlesungszeit.
Die genauen Zeitangaben sind dem aktuellen Lehrveranstalltungsangebot
im ...semester zu entnehmen. Für die Studienfachberatung und
Fragen zur individuellen Studienplanung wende man sich an das
Lehrpersonal des Fachgebiets.
Im Grundstudium betreut das Fachgebiet die Pflichtveranstaltungen Informatik 4 für Studierende der Informatik, der Technischen Informatik und der Informationstechnik im Maschinenwesen sowie das Praktikum Systemprogrammierung für Studierende der Technischen Informatik. Für Studierende der Informatik wird ferner das Betriebssystempraktikum angeboten, das ab dem vierten Semester des Grundstudiums besucht werden kann. Dieses Praktikum setzt nur die in der Lehrveranstaltung Informatik 4 vermittelten Grundlagen voraus.
Die Grundlagen der Gebiete Prozessdatenverarbeitung und Robotik werden in einer gemeinsamen Basisveranstaltung behandelt. Die aufbauenden Vertiefungsverstaltungen behandeln dann wieder die Schwerpunke Prozessdatenverarbeitung und Robotik getrennt. Im Rahmen von weiterführenden Veranstaltungen wird dann die Verflechtung beider Gebiete betont.
Veranstaltungen im Grundstudium: EN268
Veranstaltungen im
Hauptstudium: EN58/259, EN266a, EN266
Die Türen der Labore
sind zur Bequemlichkeit der Studierenden mit Codeschlössern
ausgestattet - auf diese Weise wird vermieden, daß beim
Hausmeister Schlüssel abgeholt werden müssen. Der jeweilige
Code wird in den Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
Voraussetzung zum Erwerb eines Leistungsnachweises: Praktikum
Im
Praktikum ist eine Reihe von Übungsaufgaben am Rechner zu lösen.
Die Lösung der Aufgaben wird nicht benotet, da eine notenmäßige
Abstufung aufgrund der vielen Unwägbarkeiten im Prozeß der
Softwareerstellung kaum gerecht durchzuführen ist und das
Vertrauensverhältnis zwischen Tutorinnen, Tutoren und
Studierenden stört. Die erstellten Lösungen werden zu
bestimmten Terminen von Tutorinnen, Tutoren, Assitentinnen oder
Assistenten begutachtet. Werden dabei die einzelnen Lösungen
jeweils für ausreichend erachtet, gilt das Praktikum als
erfolgreich absolviert.
Bestimmung der Note: Klausur oder
Prüfung
Die Vielzahl der geltenden Prüfungsordnungen
für die Vielzahl der Studiengänge macht es schwer, eine
einheitliche Regelung zu finden. In der Regel wird in der letzten
Woche der Vorlesungszeit oder der ersten Woche der vorlesungsfreien
Zeit eine dreistündige Klausur geschrieben. Sind mündliche
Prüfungen notwendig, so werden zu diesen nach Anmeldung in
Sekretariat Termine vergeben. Bitte beachtet die Hinweise in den
Organisationsunterlagen sowie die Ansagen in den Vorlesungen.
Beschluss FKR IV 2/25-17.01.2007 (12 : 0 : 0)
Der Fakultätsrat beschließt bezüglich der Verwendung von Plagiaten:
Die Studierenden werden zu Beginn jeder Lehrveranstaltung über die Problematik von Plagiaten und deren Konsequenzen hingewiesen.
Jeder in der Fakultät abgegebenen wissenschaftlichen Arbeit (neben Abschlussarbeiten auch Seminararbeiten, Studienarbeiten, Hausarbeiten, Projektberichte) ist eine elektronische Fassung sowie eine unterschriebene Erklärung beizufügen, dass die vorgelegte Arbeit selbständig verfasst wurde und alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken entnommen sind, kenntlich gemacht wurden. (Bei Abschlussarbeiten ist der Wortlaut der Erklärung der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen.)
Die Verwendung von Plagiaten wird als Täuschungsversuch gewertet. Wird ein Täuschungsversuch nachgewiesen, so gilt die Studien- oder Prüfungsleistung als nicht bestanden.
Letzte Änderung: 22.01.2007 |
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