Technische Universität Berlin
Fakultät IV
Institut für Technische Informatik und Mikroelektronik

Prozessdatenverarbeitung (PDV)

TU Berlin


Allgemeine Hinweise



Das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot des Semesters sowie die wichtigsten Fragen zur Organisation sind stets den Aushängen neben Raum EN257 zu entnehmen. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen des Fachgebiets PDV erfolgt immer auf dem elektronischen Weg über die URL http://pdvanm.cs.tu-berlin.de/AP/ap.php. Sollten dann noch Fragen offen sein, so wende man sich an das Sekretariat oder an die jeweiligen Dozenten. Die Anmeldung findet jedoch nie im Sekretariat, sondern immer auf elektronischen Wege statt, und zwar jeweils ab Mittwoch vor Beginn der Vorlesungszeit. Die genauen Zeitangaben sind dem aktuellen Lehrveranstalltungsangebot im ...semester zu entnehmen. Für die Studienfachberatung und Fragen zur individuellen Studienplanung wende man sich an das Lehrpersonal des Fachgebiets.

Lehrveranstaltungen im Grundstudium

Im Grundstudium betreut das Fachgebiet die Pflichtveranstaltungen Informatik 4 für Studierende der Informatik, der Technischen Informatik und der Informationstechnik im Maschinenwesen sowie das Praktikum Systemprogrammierung für Studierende der Technischen Informatik. Für Studierende der Informatik wird ferner das Betriebssystempraktikum angeboten, das ab dem vierten Semester des Grundstudiums besucht werden kann. Dieses Praktikum setzt nur die in der Lehrveranstaltung Informatik 4 vermittelten Grundlagen voraus.

Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

Die Grundlagen der Gebiete Prozessdatenverarbeitung und Robotik werden in einer gemeinsamen Basisveranstaltung behandelt. Die aufbauenden Vertiefungsverstaltungen behandeln dann wieder die Schwerpunke Prozessdatenverarbeitung und Robotik getrennt. Im Rahmen von weiterführenden Veranstaltungen wird dann die Verflechtung beider Gebiete betont.

Labore

Veranstaltungen im Grundstudium: EN268
Veranstaltungen im Hauptstudium: EN58/259, EN266a, EN266
Die Türen der Labore sind zur Bequemlichkeit der Studierenden mit Codeschlössern ausgestattet - auf diese Weise wird vermieden, daß beim Hausmeister Schlüssel abgeholt werden müssen. Der jeweilige Code wird in den Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.

Scheinkriterien

Voraussetzung zum Erwerb eines Leistungsnachweises: Praktikum
Im Praktikum ist eine Reihe von Übungsaufgaben am Rechner zu lösen. Die Lösung der Aufgaben wird nicht benotet, da eine notenmäßige Abstufung aufgrund der vielen Unwägbarkeiten im Prozeß der Softwareerstellung kaum gerecht durchzuführen ist und das Vertrauensverhältnis zwischen Tutorinnen, Tutoren und Studierenden stört. Die erstellten Lösungen werden zu bestimmten Terminen von Tutorinnen, Tutoren, Assitentinnen oder Assistenten begutachtet. Werden dabei die einzelnen Lösungen jeweils für ausreichend erachtet, gilt das Praktikum als erfolgreich absolviert.

Bestimmung der Note: Klausur oder Prüfung
Die Vielzahl der geltenden Prüfungsordnungen für die Vielzahl der Studiengänge macht es schwer, eine einheitliche Regelung zu finden. In der Regel wird in der letzten Woche der Vorlesungszeit oder der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit eine dreistündige Klausur geschrieben. Sind mündliche Prüfungen notwendig, so werden zu diesen nach Anmeldung in Sekretariat Termine vergeben. Bitte beachtet die Hinweise in den Organisationsunterlagen sowie die Ansagen in den Vorlesungen.

Umgang mit Plagiaten

Beschluss FKR IV 2/25-17.01.2007 (12 : 0 : 0)

Der Fakultätsrat beschließt bezüglich der Verwendung von Plagiaten:

  1. Die Studierenden werden zu Beginn jeder Lehrveranstaltung über die Problematik von Plagiaten und deren Konsequenzen hingewiesen.

  2. Jeder in der Fakultät abgegebenen wissenschaftlichen Arbeit (neben Abschlussarbeiten auch Seminararbeiten, Studienarbeiten, Hausarbeiten, Projektberichte) ist eine elektronische Fassung sowie eine unterschriebene Erklärung beizufügen, dass die vorgelegte Arbeit selbständig verfasst wurde und alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken entnommen sind, kenntlich gemacht wurden. (Bei Abschlussarbeiten ist der Wortlaut der Erklärung der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen.)

  3. Die Verwendung von Plagiaten wird als Täuschungsversuch gewertet. Wird ein Täuschungsversuch nachgewiesen, so gilt die Studien- oder Prüfungsleistung als nicht bestanden.


Letzte Änderung: 22.01.2007

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